Stiftungssatzung

Präambel

Der Vater des Stifters hat als chemisch-technischer Ingenieur philosophische Interessen gepflegt. Der Stifter selbst hat neben seinem wirtschaftswissenschaftlichen Studium auch philosophische Vorlesungen besucht. Dem Sohn des Stifters war es schliesslich vergönnt, die Philosophie als Beruf zu ergreifen, wobei er sein Studium der Philosophie mit einem Studium der Mathematik verknüpfte. Dabei zeigte sich jedoch, dass einem fruchtbaren Zusammenwirken von Mathematik und Metaphysik, wie es in der griechischen Antike und auch noch im Ausgang der Renaissance (Descartes, Spinoza, Leibniz) zu finden ist, heute entgegensteht, dass die Metaphysik seit geraumer Zeit aufgehört hat, mit der Mathematik zu kommunizieren.

Vor diesem Hintergrund war es die Absicht des Stifters der seit der Renaissance unaufhaltsam wachsenden Kluft zwischen Natur- und Geisteswissenschaften entgegenzuwirken, und zwar durch eine Förderung von Projekten, die auf fundierte Weise mathematisch-naturwissenschafltliches und metaphysisches Denken auf den verschiedensten Gebieten, insbesondere aber Logik, Recht und Ethik, vereinten.

§ 1
Name, Rechtsform, Sitz

1. Die Stiftung führte den Namen:

"Altonaer Stiftung für philosophische Grundlagenforschung".

Sie war eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

2. Die Stiftung hatte ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.

§ 2
Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung.

3. Gefördert werden solle insbesondere die interdisziplinäre Grundlagenforschung zur Dialektik in Logik, Epistemologie, Mathematik, Metaphysik, angewandter Ethik und Recht. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  1. die Erstellung und Unterhaltung einer elektronischen wissenschaftlichen Datenbank zur Erfassung der Fachliteratur, die auch über das Internet eingesehen und abgefragt werden kann, sowie die Erstellung und Unterhaltung einer Internetpräsenz, die über die Arbeit der Stiftung informiert,
  2. die Durchführung von Kursen, die im Rahmen interdisziplinärer Forschung fachspezifisches Wissen Vertreter_Innen anderer Disziplinen zugänglich zu machen (z. B. Einführungs- und Fortbildungskurse zur mathematischen Logik für Philosophen),
  3. die Unterstützung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, Symposien, einschließlich Erstattung von angemessenen Reise- und Unterkunftskosten für ausgewählte Teilnehmer_Innen), die dem Zweck der Stiftung dienen,
  4. den Unterhalt von Räumlichkeiten für die vorgenannten Zwecke,
  5. die Vergabe, Durchführung und Unterstützung (einschließlich Vergabe von Stipendien und Druckkostenzuschüsse) wissenschaftlicher Forschungsprojekte, die dem Zweck der Stiftung dienten; Näheres ist in Förderrichtlinien zu regeln,
  6. die Veröffentlichung von Forschungsarbeiten (z.B. in Form eines Jahrbuchs), die dem Zweck der Stiftung dienen,
  7. die Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Initiativen vergleichbarer Zielsetzung im In- und Ausland.
  8. Sofern die Vermögensentwicklung der Stiftung es zuläß, kann die Stiftung die in Nr. 2 niedergelegten Zwecke zudem verwirklichen durch die Einrichtung und Unterhaltung einer Fachbibliothek, die dem Zweck der Stiftung dient (Beschaffung und Bereitstellung von fachspezifischen Forschungsunterlagen wie Bücher, Artikel aus Fachzeitschriften, CD-ROMs, etc.) und die Bereitstellung von Computerterminals zur wissenschaftlichen Arbeit.